top of page

Allgemeine
Geschäftsbedigungen


A) Allgemeine Mietbedingungen
1. Die Grundvoraussetzungen für eine adäquate Installation und ordnungsgemäßen Betrieb
unserer Mietobjekte sind vom Vermieter zu schaffen. So sind beispielsweise behördliche
Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Standort für das Errichten unserer Miet-Zelte
und Miet-Bühnen ausschließlich Sache des Mieters. Sofern eine Bauabnahme notwendig
ist, ist diese vom Mieter rechtzeitig zu beantragen und zu begleichen. Ggf.
werden Prüfbuch/Baubuch und die Statik dem Mieter auf Verlangen übergeben.
Laseranlagen sind ausschließlich mit entsprechender Genehmigung / unter Aufsicht eines
Laserschutzbeauftragten durchzuführen.
Der Aufbau von Zelt-, Truss- und Bühnen-Systemen ist ausschließlich von geschultem
Fachpersonal, mit entsprechender Ausrüstung und Befähigung (Gurte, Traversenlifte,
Rigger-Schein, etc.) zu leisten. Für Beschädigungen, Verletzungen und Folgeschäden die aus
Zuwiderhandlung folgen, ist der Mieter selbst verantwortlich.
2. Der Mieter hat den Vermieter vor Aufbau des Mietobjektes über die Lage von Freileitungen
und Erdleitungen bis zu einer Tiefe von 80 cm schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Höhenausgleiche für Zelte und Bühnen bis zu 15 cm sind im Mietpreis enthalten. Darüber
hinaus gehende Ausgleichsmaßnahmen beeinflussen die Standfestigkeit und verursachen
einen Mehraufwand, der gesondert abgerechnet wird.
Der Mieter hat zu gewährleisten, dass Aufbau-/Anlieferplätze und Zuwege mit 24 t-
Transportern/Anhängern befahrbar sind. Es ist ausschließlich Sache des Mieters, den
Stellplatz für die Installation der Mietobjekte herzurichten. Bei Schäden am Untergrund der
Zuwege und der Aufbau-/Anlieferplätze stellt der Mieter den Vermieter von Ansprüchen
Dritter frei. Von dieser Regelung ausgenommen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
des Vermieters.
3. Der Mietpreis ist bei Beträgen ab 400,00€ brutto vorab zu 50% per Bank-Überweisung, Rest
bei Übergabe/Fertigstellung des Mietobjektes in bar fällig. Beträge unter 400,00€ sind
entweder vorab zu überweisen oder bei Übergabe/Fertigstellung des Mietobjektes in bar
fällig. Zurückbehaltungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Mit dem Mietpreis sind die
Kosten für den Auf- und Abbau sowie die An- und Abfahrt, bis 5km ab unserem Lager, auf
festem Untergrund abgegolten. Befindet sich der Aufstellort mehr als 5km entfernt, so wird
jeder zusätzlich gefahrene km mit 0,30€ berechnet. Das Aufstellen von Mietmöbeln
übernimmt grundsätzlich der Mieter, es sei denn dieser bucht eine entsprechende Leistung
beim Vermieter.
4. Für alle Mietobjekte hat der Mieter eine angemessene Kaution zu hinterlegen. Diese wird
nach positiver Prüfung der gemieteten Objekte an den Mieter zurückgezahlt. Der Vermieter
behält sich vor, entstandene Schäden an Mietobjekten über die Kaution entsprechend
auszugleichen.
5. Während der Blütezeit werden keine Zelte und Bühnen unter Linden aufgebaut.
6. Für Schäden an Mietobjekten, sowie Verluste in der Zeit zwischen Anlieferung und
Abholung steht der Mieter ohne den Nachweis eigenen Verschuldens ein. Die Anzahl des
gemieteten Inventars ist vom Mieter und Monteur bei Anlieferung und Abholung zu prüfen
und zu bestätigen. Unterlässt der Mieter die Überprüfung, sind die Zählergebnisse des
Monteures maßgebend. Fehlende Mietobjekte sind zu ersetzen.
7. Jede Einwirkung auf das Miet-Material wie Einbaucases, elektrischer Geräte, Holzplatten,
Gerüst, Planen und Fußböden zum Beispiel durch Sägen, Einschlagen von Nägeln und
Krampen sowie durch den Gebrauch stark haftender Klebemittel ist untersagt. Eine
Modifizierung/Durchnagelung/Beschädigung der Mietobjekte ist verboten. Jede

Beschädigung wird mit 400 % der Reparaturkosten als Wertminderung berechnet. Dieses
gilt ebenso für alle anderweitigen Mietmaterial-Beschädigungen.
8. Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch einem Dritten gegenüber für Nässeschäden in
Miet-Bühnen und Miet-Zelten, die durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder
Schwitzwasser, die an den vom Mieter oder einem Dritten im Mietobjekt befindlichen
Sachen entstehen. Der Vermieter kommt nicht für Inhaltsschäden auf. Die Mietobjekte sind
nicht für Eis/Schneelast berechnet. Aufkommender Schnee oder Eis ist vom Mieter durch
Beheizen der Mietobjekte zu entfernen.
9. Es ist ausschließlich Aufgabe des Mieters, die gesamte elektrische Anlage innerhalb und
außerhalb von Miet-Zelten und Miet-Bühnen durch einen bei dem zuständigen
Elektrizitätswerk zugelassenen Elektromeister überprüfen und abnehmen zu lassen.
Außenzuführkabel zum Mietobjekt werden grundsätzlich nur auf besondere Absprache und
gegen Aufpreis gestellt. Alle Elektro- und Wasseranschlüsse, Kabel und Rohre in- und
außerhalb der Mietobjekte sind in Verantwortung des Mieters.
10. Die Mietobjekte sind vor dem Abbau gesäubert/besenrein zu übergeben. Der Mieter
hat sämtliche dem Vermieter nicht gehörenden Gegenstände wie Lichtleitungen,
Dekorationen, Theken und Gläser bis 10 Uhr des auf die Veranstaltung folgenden Tages aus
Zelten und Bühnen zu räumen (abweichend Zeiten sind individuell schriftlich vereinbar),
Bei Säumnis wird der Mehraufwand in Rechnung gestellt.
11. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden der Parteien sind für beide Teile aus der
Haftung ausgeschlossen. Höhere Gewalt jeglicher Art befreit den Vermieter von der
Leistung und von jeder Schadenersatzpflicht. Der Vermieter versichert Zelte und Bühnen
gegen Feuer, Sturm und Hagel. Herde und Öfen für Kohle, Öl und Holz dürfen in Zelten und
Bühnen nicht betrieben werden. Ebenso müssen aktuell geltende gesetzliche Vorgaben
diesbezüglich eingehalten werden.
12. Der Mieter hat bei auftretendem Sturm sämtliche Außeneingänge an Zelten zu
schließen. Die Zelte sind so zu lassen, wie sie vom Vermieter übergeben bzw. vom
Bauordnungsamt abgenommen wurden. Sollte der Mieter die Zelte öffnen, kommt dieser für
jeden Schaden auf und kann keine höhere Gewalt geltend machen.
Sind Mietobjekte durch Außeneinwirkung, wie Sturm, Hagel, etc... unmittelbar gefährdet ist
der Vermieter unverzüglich telefonisch unter 01577/2522293 zu unterrichten und nach
Anweisung entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
13. Betriebsstörungen bei evtl. zugemieteten Heizung gehen während der Mietzeit zu
Lasten des Mieters.
14. Sobald die Mietobjekte aufgebaut/übergeben sind, kommt der Mieter für Haftpflicht
und Ersatzschäden auf.
15. Besteht das Mietverhältnis länger als einen Monat und ist keine feste Mietzeit
vereinbart, kann das Mietverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem
Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
16. Wird zum Betrieb unserer Mietobjekte ein technischer Betreuer gebucht, so hat der
Mieter und auch seine Gäste/Mitarbeiter den Anweisungen unseres Mitarbeiters unbedingt
Folge zu leisten. Entstehen aufgrund Missachtung und Zuwiderhandlung der Anweisungen
unserer Betreuer/Mitarbeiter Sach- und/oder Personenschäden, so ist weder der Vermieter
noch der eingesetzte Betreuer hierfür verantwortlich, bzw. haftbar zu machen.
B) Allgemeine Nutzungsbedingungen für Mietwagen
1. Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut der im Internet veröffentlichen
Preisliste. Schriftliche Vereinbarungen bleiben von Preisänderungen unberührt für
Mietzeit/preis und sonstige Leistungen. Im vereinbarten Mietpreis enthalten sind die Kosten
für den Chauffeur, freie Anfahrt und Abfahrt bis 10 Kilometer Entfernung vom Standort des
Vermieters (47059 Duisburg), darüber hinaus gegen Kilometergeld von 0,60 €/km. Nicht im

Mietpreis inbegriffen sind Parkgebühren, Eintrittsgelder, Straßengebühren, Trinkgelder. Die
Zahlung des Buchungspreises ist vorab mindestens 14 Tage vor Fahrtantritt auf unser Konto
zu überweisen, bei kurzfristigen Buchungen ist vor Fahrtantritt beim Fahrer in bar zu zahlen.
Der komplette Buchungspreis incl. Extras muss zu 100 % vor Fahrtantritt bezahlt werden,
für evtl. entstehende Verlängerungen der Buchung oder zusätzlich Extras ist vor
Verlängerung der Fahrt in bar an den Fahrer zu bezahlen. Verlängerungen und Änderungen
der Buchung werden jeweils nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
2. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Fahrers zu halten, verpflichten sich, das
Fahrzeug pfleglich zu behandeln und den Anweisungen des Fahrers unbedingt Folge zu
leisten. Handeln die Fahrgäste trotz der Weisung des Fahrers zuwider, oder stellen sie nach
der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, ist der Fahrer berechtigt,
diese von der Beförderung auszuschließen, ebenfalls kann der Fahrer bei Gefahr von
Fahrzeugbeschädigungen die Weiterfahrt ablehnen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis,
einschließlich Neben- und Sonderleistungen berechnet.
3. Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verantwortlich für sämtliche Kosten, wie Maut-,
Parkgebühren, Fährkosten, Übernachtungskosten für den Fahrer, Eintritte, etc.
4. Da es sich bei unseren Fahrzeugen um Mietfahrzeuge handelt besteht keine
Beförderungspflicht.
5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet, sie können bei der
Buchung Ihre gewünschten Getränke bestellen. Gegen ein Korkgeld von 30,-€ können
eigene Getränke mitgebracht und verzehrt werden. Sektgläser und Whiskygläser stehen im
Fahrzeug zur Verfügung.
6. Im Fahrzeug besteht absolutes Rauchverbot.
7. Tiere werden grundsätzlich nicht befördert. Für die Beförderung von Kindern und Babys
hat der Kunde für geeignete Kindersitze zu sorgen. Laut StVO besteht Im gesamten
Fahrzeug die Anschnallpflicht.
8. Im Fahrzeug gilt die gesetzliche Gurtpflicht, bei Nichtbeachtung können gegenüber dem
Dienstleister keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Mieter ist
verpflichtet, etwaige auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei
Schäden am Fahrzeug, die durch den Mieter / seinen Gästen verursacht wurden, haftet der
Mieter für Reparaturkosten, sowie daraus resultierenden Geschäftsausfall sowie für eine
eventuelle Wertminderung. Der Kunde haftet für sämtliche von ihm oder durch seine
Mitfahrer verursachten Schäden, Diebstahl oder übermäßiger Verschmutzung jeglicher Art.
Bei Verunreinigungen durch Erbrechen werden Reinigungskosten in Höhe von minimum
250,- € fällig. Die vom Kunden von ihm beauftragte Dritte angebrachte Werbung,
Beschriftung, Magnetschilder, Anbauten oder Dekorationen sind vom Kunden zu entfernen,
bzw. die Kosten für die Entfernung trägt der Kunde, er haftet für alle Folgeschäden am
Fahrzeug. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der
reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende
Requisitenversicherung zu versichern. Vom Mieter oder dessen Beauftrage verursachte
Verzögerungen, die zu Mehrkosten führen, gehen zu Lasten des Mieters.
13. Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei
denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters zurückzuführen.
Wenn die Nichterfüllung auf ein unvorhersehbares Ereignis (auch Naturereignissen wie
Glatteis, Schneefall) oder unvorhersehbare technische Defekte beruht; insbesondere haftet
der Vermieter nicht für Fälle höherer Gewalt, auch dann nicht für die Nichterfüllung eines
Vertrags, wenn die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung auf Dritte oder örtliche
Begebenheiten (Verkehrsstaus, Straßensperrungen, etc.) zurückzuführen ist.
C) Abschließende Bedingungen
1. Sollte der Mieter/Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen die Annahme der

Mietsache oder Dienstleistung verweigern oder den bereits geschlossenen Vertrag stornieren
gilt folgende Staffelung:
Stornierung bis 4 Wochen vor Liefer-/Leistungs-Termin: 5% des Gesamtbetrages
Stornierung bis 2 Wochen vor Liefer-/Leistungs-Termin: 50% des Gesamtbetrages
Stornierung bis 1 Woche vor Liefer-/Leistungs-Termin: 70% des Gesamtbetrages
Stornierung bis 3 Tage vor Liefer-/Leistungs-Termin: 80% des Gesamtbetrages
Annahmeverweigerung/Stornierung am Liefer-/Leistungs-Termin: 90 % des Gesamtbetrages
2. Unter Umständen werden Fotos vor oder nach der Veranstaltung gemacht. Der Kunde
erklärt sich mit der Veröffentlichung auf unserer Website / sozialen Medien einverstanden.
Dies gilt auch für Fotos, die während der Veranstaltung gemacht werden und auf denen
keine Gesichter zu erkennen sind. (Bilder mit Veröffentlichte Fotos stehen allen Kunden
kostenlos zum Download zur Verfügung). Der Kunde kann jederzeit der Veröffentlichung
widersprechen.
3. Etwaige Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages, auch Änderungen oder Streichungen,
haben nur Gültigkeit, wenn der Vermieter diese schriftlich bestätigt.
4. Sollten ein oder mehrere Vertragspunkte nicht den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen, so ist der Vertrag als solcher nicht hinfällig.
5. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist das Gericht in Duisburg.

bottom of page